Der Beitragseinzug für den Hauptverein erfolgt zum 15. Februar eines Jahres, für Neumitglieder während des laufenden Kalenderjahres.
Der Beitragseinzug für die Sparte Tennis erfolgt zum 15. März eines Jahres, für die weiteren Sparten zum 15. April eines Jahres. Bei Neumitgliedern erfolgt auch hier der Einzug während des laufenden Kalenderjahres. Es ist grundsätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Änderungen der Bankverbindung sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen. Mehrkosten durch Stornogebühren werden dadurch vermieden.
Eine Stornierung eines bereits abgebuchten Beitrages kann nicht als Kündigung anerkannt werden.